Was ist der Unterschied zwischen einem E-Bike, Pedelec und S-Pedelec?

e-bike und pedelec unterschied

Elektrofahrräder teilen sich grob in zwei Gruppen auf. Zum einen gibt es die richtigen E-Bikes, die gänzlich ohne eine Pedalbewegung des Fahrers mittels eines Elektromotors losfahren können. Zum anderen gibt es die sogenannten Pedelecs und S-Pedelecs, bei denen der Elektromotor nur unterstützend eingreift, wenn der Fahrradfahrer selbst auch in die Pedale tritt.

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Der überwiegende Teil der in Deutschland verkauften Elektrofahrräder sind normale Pedelecs. Das liegt im Besonderen daran, weil jeder, der ein Fahrrad fahren kann, auch ein Pedelec fahren darf. Sprich: Man benötigt weder einen Führerschein noch ein Versicherungskennzeichen oder eine Betriebserlaubnis für ein Pedelec. Zudem entfällt bei einem Pedelec auch die Helmpflicht, wenngleich man beim Fahren eines Zweirades, egal welchen Typs, immer einen Helm tragen sollte.

Wie funktioniert das Pedelec?

Beim Pedelec – was im Übrigen für Pedal Electric Cycle steht – ist der Fahrer die entscheidende Kraft. Nur während der Phase, in der der Fahrer aktiv in die Pedale tritt, erfolgt auch eine Unterstützung durch den Elektromotor. Dieser Motor darf aktuell maximal 250 Watt an Leistung erzeugen. Wie stark die Unterstützung des Elektromotors ausfällt, hängt von der persönlichen Einstellung ab, die man meistens per Drehgriff oder Schalter am Lenker des jeweiligen Pedelecs einstellen kann. Beim normalen Pedelec erfolgt eine aktive Unterstützung durch den Elektromotor bis zu einer Geschwindigkeit von maximal 25 km/h. Fährt man schneller, schaltet sich die Unterstützung des Elektromotors automatisch ab.

Abhängig vom Preis gibt es unterschiedliche Arten von Pedelec-Systemen. Bei eher günstigen Pedelecs ist es so, dass die Unterstützung via Elektromotor nicht unmittelbar einsetzt, sondern es einige Sekunden dauert, bis das System aktiv wird und den Fahrer beim Treten unterstützt. Das liegt in der Regel daran, dass lediglich Bewegungssensoren verbaut sind, die einfach einen kleinen Moment benötigen, bevor sie die Bewegungsinformation an das System zurückmelden.

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Hochwertigere Pedelecs nutzen die Kombination aus Drehmoment- und Bewegungssensoren. Dadurch reagiert solch ein System verzögerungsfrei und unterstützt den Radfahrer unmittelbar synchron zur Tretbewegung. Damit steht dann auch beim Anfahren schon die unterstützende Motorkraft zur Verfügung. Gerade in bergigen Gegenden ist das natürlich ein enormer Vorteil, denn kaum etwas ist anstrengender, als an einem steilen Weg mit einem Fahrrad losfahren zu wollen.

Mit einem Pedelec, von dem der Fahrer bis zu einer maximalen Geschwindigkeit von 25 km/h unterstützt wird und der Elektromotor maximal 250 Watt leistet, darf man auch auf einem normalen Radweg fahren.

Sonderklasse S-Pedelecs

Das S steht in dieser Klasse für schnell. Und das im wahrsten Sinne des Wortes. Zwar sind S-Pedelecs auch nur Elektrofahrräder, die den Fahrer unterstützen, während dieser in die Pedale tritt, aber diese Motor-Unterstützung ist bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h möglich. Im Augenblick ist die maximal erlaubte Nenn-Dauerleistung der Elektromotoren in dieser Klasse 500 Watt. Auch ganz wichtig, S-Pedelecs dürfen bisher nicht auf einem Fahrradweg fahren, das gilt auch dann, wenn dort Mofas erlaubt sind.

Bei S-Pedelecs ist zudem noch zu beachten, dass man eine Betriebserlaubnis beziehungsweise eine Einzelzulassung des Herstellers vom Kraftfahrtbundesamt (KBA) benötigt, dass ein Versicherungskennzeichen vorgeschrieben ist und dass beim Fahren des S-Pedelecs eine Helmpflicht besteht. Zudem muss der Fahrer mindestens 16 Jahre alt sein und über eine Fahrerlaubnis der Klasse AM (Zweirädrige Kleinkrafträder (Mopeds)) verfügen. Anbauten wie ein Anhänger sind nicht erlaubt.

Zusammenfassung, was für ein S-Pedelec gesetzlich bzw. vom Hersteller vorgeschrieben ist.

  • Der Fahrer muss mindestens 16 Jahre alt sein
  • Der Fahrer muss mindestens den Führerschein der Klassen AM besitzen (ein Auto- oder Motorradführerschein reicht natürlich auch aus, man muss dann zusätzlich kein AM machen)
  • Es besteht für S-Pedelecs eine generelle Helmpflicht
  • An einem S-Pedelec muss ein Rückspiegel montiert sein
  • Eine elektrische Hupe muss seit 2017 auch montiert sein
  • Ein Bremslicht ist bei S-Pedelecs ab Baujahr 2016 Plicht
  • Man benötigt ein Versicherungskennzeichen
  • Ein S-Pedelec darf aktuell nur auf der Straße fahren
  • Es darf kein Kinderanhänger mit einem S-Pedelec gezogen werden
  • Lastenanhänger dürfen mit einem S-Pedelec gezogen werden

Wenn man das S-Pedelec im öffentlichen Nahverkehr mitnehmen möchte, sollte man unbedingt vor Fahrtbeginn sich informieren, ob die Mitnahme eines S-Pedelecs erlaubt ist. Es gibt tatsächlich einige Verkehrsträger die das gar nicht oder nur zu bestimmten Zeiten oder in bestimmten Zügen / Bussen erlauben.

Kosten für S-Pedelec, Führerschein und Versicherung

  • Ein günstiges S-Pedelec kostet ab 3.000 Euro
  • Der Rollerführerschein kostet je nach Bundesland ca. 650,- Euro
  • Ein Versicherungskennzeichen kostet ca. 40,- Euro
  • Ein anständiger Radhelm kostet ab 100,- Euro

Das sorgt unterm Strich für Ausgaben von rund 3.800 Euro. Wenn schon ein höherwertiger Führerschein zum Beispiel für ein Motorrad oder Auto vorhanden ist, dann benötigt man den Rollerführerschein nicht noch zusätzlich, sondern darf das S-Pedelec mit diesen größeren Führerscheinen legal fahren.

Welchen Helm sollte ich für ein S-Pedelec nutzen?

Beim Thema Radhelm sollte man unbedingt darauf achten, das der gewünschte Helm der Norm NTA 8776 entspricht. Normale Fahrradhelme sind für höhere Geschwindigkeiten – die besonders ein S-Pedelec erreichen kann – nicht ausgelegt. Ein Helm der aber der NAT 8776 Norm entspricht, wurde speziell auf die höheren Geschwindigkeiten von Pedelecs und S-Pedelecs hin entwickelt. Dadurch ist der Schutz im Falle eines Unfalls deutlich höher als bei einem normalen Fahrradhelm. Als ein Beispiel sei der Abus Pedelec-Helm* genannt, welcher der NAT 8776 Norm entspricht.

Darf ich am S-Pedelec einfach so Umbauten vornehmen?

Ein ganz klares Nein! Aus rechtlichen Gründen darf man – im Gegensatz zu einem normalen Fahrrad – am S-Pedelec nicht einfach Teile die original ab Werk verbaut sind gegen andere Teile ersetzen. In vielen Fällen dürfen nur die Originalteile verwendet werden bzw. wird eine schriftliche Genehmigung des Radherstellers zwingend benötigt. Im Falle eines nicht erlaubten Umbaus erlischt automatisch die Zulassung und man verliert den Versicherungsschutz.

Folgende Teile dürfen nur mit Originalteilen ersetzt werden:

  • Rahmen
  • Gabel
  • Bremsanlage
  • Motoreinheit

Für folgende Teile benötigt man eine schriftliche Erlaubnis:

  • Reifen
  • Lenker
  • Vorbau
  • Schaltung
  • Kettenblatt
  • Strahler
  • Spiegel
  • Frontscheinwerfer
  • Rücklicht
  • Sattelstütze
  • Seitenständer
  • Felgen/Naben/Laufräder
  • Nummernschildhalter

Alle anderen Teile wie zum Beispiel Lenkergriffe, Schalthebel, Sattel, Klingel, Kette, Gepäckträger oder Schutzbleche, dürfen ohne Erlaubnis der Radherstellers getauscht werden.

Hier findest Du eine kleine S-Pedelec-Marktübersicht

Wie funktioniert das E-Bike?

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Bei einem richtigen E-Bike ist keine Muskelkraft des Fahrers nötig, um das Fahrrad in Bewegung zu setzen. E-Bikes gelten als Fahrräder mit einem tretunabhängigen Zusatzantrieb. Lediglich ein voller Akku und ein Knopfdruck bzw. der Dreh am Gasgriff ist nötig, um mit einem E-Bike loszufahren. Wenn der Motor nicht mehr als 500 Watt Leistung hat und die Geschwindigkeit durch die reine Motorleistung 20 km/h nicht überschreitet, darf das E-Bike mit einer relativ günstigen Mofa-Prüfbescheinigung, einer entsprechenden allgemeinen Betriebserlaubnis und einem Versicherungskennzeichen gefahren werden. Wenn man die 20 km/h durch die eigene Tretleistung überschreitet, schaltet sich der Zusatzantrieb automatisch ab.

So eine Versicherung kostet ca. 75,- Euro im Jahr und beinhaltet automatisch eine Diebstahlversicherung. Möchte man im Übrigen schneller als 20 km/h fahren, ist die eigene Muskelkraft gefragt. Solange das E-Bike nicht eigenständig schneller als 20 km/h fährt, besteht keine Helmpflicht. Auf einem Fahrradweg darf man mit solch einem E-Bike nur dann fahren, wenn dort auch Mofas erlaubt sind.

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Letzte Aktualisierung am 18.11.2023 / Affiliate Links / Bilder von der Amazon Product Advertising API

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